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Besondere Bestimmungen

für die Bestellung und Lieferung von Chemikalien und Lösungsmitteln über den Internetshop der Firma Sussmann & Steinhauser GmbH (www.hasulith24.de)

Wir erfüllen die Voraussetzungen des §2 Abs. 2 der Chemikalienverbotsverordnung und dürfen die unter den §3 fallenden Produkte entsprechend gegen Vorlage eines Altersnachweises unter der Voraussetzung des Verwendungsnachweises abgeben.

In unserer Firma sind nachfolgende Mitarbeiter hierzu ermächtigt:

Frau Heike Kaulartz bestätigte Sachkunde vom 24.06.1980
Herr Dr. Rüdiger Stieglitz dokumentierte Belehrung vom 01.07.1999
Herr Herbert Steinhauser dokumentierte Belehrung vom 01.07.1999

Aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Einschränkungen beim Vertrieb bestimmter Stoffe und Zubereitungen (Chemikalien-Verbots-Verordnung) haben wir für die von uns über den Internetshop www.hasulith24.de angebotenen Chemikalien und Lösungsmittel ein Kennzeichnungssystem eingeführt, das für jeden Artikel anzeigt, ob besondere Maßnahmen erforderlich sind bevor eine Lieferung erfolgen kann.
Diese gestaltet sich wie folgt:

Kategorie  
Eine Bestellung und Lieferung von Artikeln mit dieser Kennzeichnung kann ohne besondere Bedingungen und Voraussetzungen innerhalb Deutschlands in den von uns angebotenen Gebindegrößen erfolgen.
Für die Lieferung von Artikeln mit nebenstehender Kennzeichnung ist ein Altersnachweis erforderlich. Senden sie uns per Fax oder Post eine Kopie des gültigen Ausweises (Vorder- und Rückseite) an die unten aufgeführte Adresse. Dieser Vorgang ist nur bei ihrer ersten Bestellung erforderlich und gilt für alle Artikel mit dieser Kennzeichnung. Bei Privatpersonen ist eine Lieferung dieser Waren nur an den Ausweisinhaber möglich. Firmen werden gegen Gewerbenachweis beliefert.
Für die Lieferung von Artikeln mit dieser Kennzeichnung ist ein Altersnachweis (Vorgang siehe Absatz vorher) und eine entsprechende Endverbleibserklärung erforderlich (Grundstoffüberwachungsgesetz vom 07. Oktober 1994). Die Endverbleibserklärung ist vom Kunden auszufüllen und unterschrieben per Post oder Fax an uns zu senden. Die Gültigkeit einer Endverbleibserklärung ist jeweils bis zum 31.12. eines Jahres begrenzt, in dem die Ware bestellt bzw. geliefert wurde.
Artikel, die mit diesem Zeichen gekennzeichnet sind dürfen nur an gewerbliche Abnehmer abgegeben werden. Ein Verkauf an Privatpersonen ist über den Versandhandel unzulässig.

Grundsätzlich werden keine giftigen, sehr giftigen, krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsschädigenden Stoffe und Zubereitungen an Privatpersonen abgegeben.

Neben jedem Artikel, der der Chemikalienverbotsverordnung unterliegt, befindet sich ein farbiges Symbol das anzeigt, welche Bestimmungen bei einer Bestellung beachtet werden müssen. Durch Klick auf dieses werden sie hierher geleitet und sie können sich die Informationsseite zu diesen Bestimmungen sowie die Endverbleibserklärung als pdf Datei downloaden.

Infoblatt Besondere Bestimmungen für Chemikalienversand [46 KB]

Endverbleibserklärung anzeigen und ausdrucken [21 KB]

Bitte senden oder faxen sie die jeweils erforderlichen Unterlagen (Ausweiskopie, Endverbleibserklärung) an nachfolgende Adresse oder Faxnummer:

Sussmann & Steinhauser GmbH
z.H. Herbert Steinhauser
Glasschleiferstrasse 14
D 87600 Kaufbeuren

Fax: 0 83 41 / 6 54 75

Vielen Dank.

Wir bitten um Veständnis, daß ein Versand der entsprechenden Waren erst erfolgen kann, wenn alle Unterlagen vollständig und entsprechend ausgefüllt vorliegen.